

Bestattungsunternehmen Großbreitenbach
Unser Bestattungsunternehmen wurde in Großbreitenbach vor rund 30 Jahren gegründet. Inzwischen befindet sich unser Stammhaus in Altenfeld, aber wir sind nach wie vor für Sie da, wenn Sie in Großbreitenbach oder Umgebung wohnen und Unterstützung bei einem Todesfall brauchen. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen als familiengeführter Meisterbetrieb alle Leistungen rund um eine würdevolle Bestattung.


Im Mittelpunkt: Die Wünsche der verstorbenen Person und Ihre Vorstellungen
Wir kennen zwei Varianten - entweder hat die verstorbene Person bereits zu Lebzeiten die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Oder Sie stehen als Angehöriger vor der Aufgabe, den richtigen Rahmen zu finden. Das erste Kriterium bezieht sich darauf, ob eine Feuerbestattung oder eine Erdbestattung gewünscht wird. Die anfallenden Kosten spielen ebenfalls eine Rolle. Eine Bestattung kann aufwändig gestaltet werden, aber eine günstigere Lösung kann ebenfalls ganz im Sinne des Verstorbenen sein. Wir beachten Ihr Budget und haben individuelle Lösungen, mit denen Sie zufrieden sind. Als Bestattungsunternehmen in Großbreitenbach sind wir auch offen für persönliche Ideen und kümmern uns um die Umsetzung Ihrer Vorschläge. Vor allem aber begleiten wir Sie einfühlsam und verständnisvoll. Sie sind nicht allein - wir sind bei einem Todesfall an Ihrer Seite, als Zuhörer ebenso wie bei allen erforderlichen Aktivitäten.


Die Leistungen des Bestattungsunternehmens Großbreitenbach im Überblick
Wir sind Tag und Nacht erreichbar. Sie können uns bei einem Sterbefall jederzeit anrufen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, übernimmt der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst die Ausstellung der Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall im Senioren- oder Pflegeheim, im Krankenhaus oder in einem Hospiz, sorgt die betreffende Einrichtung dafür. Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kümmern wir uns um die Abholung der verstorbenen Person.
Wir bereiten den Leichnam auf die Einbettung im Sarg vor. Ein Sarg ist bei jeder Bestattungsform notwendig. Gern helfen wir Ihnen bei der Auswahl des Sargs. Wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist, brauchen Sie zusätzlich eine Urne. Sie können aus einer Vielzahl von Schmuckurnen auswählen, von ganz schlichten Modellen und Urnen, die sich zum Bemalen eignen, bis zu exklusiv gestalteten Urnen.
Eine gute Beratung erhalten Sie bei Ihrem Bestattungsunternehmen in Großbreitenbach auch hinsichtlich der Grabstätte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Reihengrab oder Wahlgrab
- spezielle Ruhestätten für Urnen
- Beisetzung der Urne in einem Friedwald/Ruheforst
- Seebestattung der Urne in der Nord- oder Ostsee
Bei der Seebestattung muss die Urne aus einem wasserlöslichen Material bestehen. Weitere Alternativen sind in Deutschland nicht zugelassen, eine Urne darf beispielsweise nicht zu Hause aufbewahrt werden. Lediglich Bremen stellt eine Ausnahme dar. Die Asche darf auch nicht verstreut werden. Wir beraten Sie jedoch gern über diverse Möglichkeiten im Ausland.
Sie können uns als Bestattungsunternehmen in Großbreitenbach mit weiteren Leistungen beauftragen. Wir kümmern uns um Drucksachen und Todesanzeigen, Trauerfloristik und Trauermusik. Wenn Sie Einen einfühlsamen Trauerredner suchen, stellen wir gern den Kontakt her. Falls für die Beisetzung wichtige Dokumente fehlen, helfen wir bei der Beschaffung. Wenden Sie sich mit allen Anliegen an uns, wir finden die passende Lösung!
Das Team Gerlof ist bei einem Trauerfall für Sie da! Sie können auch gern einen Termin mit uns vereinbaren, wenn Sie sich für die persönliche Vorsorge interessieren. Nehmen Sie Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen in Großbreitenbach auf, wir sorgen kompetent für die Umsetzung Ihrer Wünsche.


Fragen & Antworten
Gut zu wissen: Rund um die Bestattung
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung.
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.